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Arbeitshilfe - Stand: 30.01.2013

Ausfuhrerstattungen für Lieferungen in Drittländer - Mustereinspruch

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Sind die von der Europäischen Gemeinschaft an den Kläger gezahlten Ausfuhrerstattungen für Lieferungen in Drittländer umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von dritter Seite gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 UStG 1999?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
ZAAAD-98148

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