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FG München Beschluss v. - 8 V 232/11 EFG 2012 S. 788 Nr. 9

Gesetze: AO § 110EStG § 7g Abs. 3 a.F.

Aufhebung der Gewinnfeststellung und Festhalten des Wohnsitzfinanzamts am Gewinnansatz ohne Neuerlass des ESt-Bescheides: Wiedereinsetzung in die Rechtsbehelfsfrist

Auflösung einer Ansparrücklage ist laufender Gewinn

Leitsatz

1. Wird ein Gewinnfeststellungsbescheid aufgehoben und geht die Entscheidung auf das Wohnsitzfinanzamt über, so ist für den Einspruch gegen den ESt-Bescheid Wiedereinsetzung zu gewähren.

2. Der Zuschlag, der bei Auflösung einer rechtswidrigen Ansparrücklage zu bilden ist, erhöht den laufenden Gewinn und nicht den Aufgabegewinn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 788 Nr. 9
TAAAD-98082

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