Prüfung der sog. Opfergrenze für Unterhaltszahlungen nach § 33a EStG
Einbezug von Spekulationsverlusten in die Opfergrenzenprüfung
Leitsatz
1. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bei der Berechnung, ob die Unterhaltsleistungen an die volljährigen unverheirateten
Kinder gem. § 33a Abs. 1 S. 1 EStG wegen ausreichend verfügbarer Nettoeinkünfte als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig
sind (sog. Prüfung der Opfergrenze), zu berücksichtigen (gleicher Ansicht: IV C 4 2285/07/0006, BStBl I 2010,
582).
2. Die Opfergrenze ist auch zu beachten, wenn das verfügbare Nettoeinkommen durch eine einzige Einkunftsquelle negativ wird.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 683 Nr. 11 EFG 2012 S. 329 Nr. 4 CAAAD-98079
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