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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vermietung des Ladenlokals

Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch dann vorliegen, wenn nur die Einrichtung und der Warenbestand eines Ladenlokals verkauft werden, die Geschäftsräume aber vom Verkäufer an den Erwerber auf unbestimmte Zeit vermietet werden. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag kurzfristig gekündigt werden kann.

In unserer November-Ausgabe 2010 hatten wir Sie über eine Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof informiert. Und zwar zur Geschäftsveräußerung im Ganzen im Rahmen der Umsatzsteuer. Betroffene Mandanten haben jetzt allen Grund, sich über die Entscheidung des EuGH zu freuen.

Der EuGH beantwortet die Fragen des BFH so: Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die Einrichtung und der Warenbestand eines Ladenlokals verkauft werden. Das gilt auch dann, wenn die Geschäftsräume vom Verkäufer an den Erwerber auf unbestimmte Zeit vermietet werden und der Vertrag kurzfristig gekündigt werden kann. Entscheidend ist: Die übertragenen Sachen müssen für die dauerhafte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des Erwerbers ausreichen.

Anders ausgedrückt: Allein die ...