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LG Göttingen 08.08.2011 10 T 53/11, NWB 51/2011 S. 4302

Insolvenzrecht | Freigabe der selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag

Gibt der Insolvenzverwalter die vom Schuldner ausgeübte selbständige Tätigkeit frei, sind damit sowohl das gesamte der selbständigen Tätigkeit gewidmete Vermögen als auch sämtliche Erträge aus der selbständigen Tätigkeit aus dem Haftungsverbund entlassen. Insofern hat der Schuldner seine Insolvenzgläubiger allenfalls durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als sei er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen. Pfändungsfreie Beträge muss er [i]Zur Nichtvorlage der zur Fertigung der Steuererklärung benötigten Unterlagen s. BGH, Urteil v. 18. 12. 2008 - IX ZB 197/07 NWB EAAAD-08030 ebenso wenig an die Masse abführen wie er betriebswirtschaftliche Auswertungen oder sonstige sein Einkommen betref-fende Unterlagen vorlegen muss.

Anmerkung:

Aus der freigegebenen selbständigen Tätigkeit resultierende Steuerrückstände gelten als Neuverbindlichkeiten und können im Insolvenzverfahren ...