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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 249/10

Gesetze: BGB § 2265; BGB § 2270; BGB § 2271; BGB § 2079; BGB § 2283; BGB § 2285

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet sein, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt, sofern im Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht.

2. Irrt sich der nach Wiederverheiratung anfechtungsberechtigte überlebende Ehegatte über die Bindungswirkung, hindert das nicht den Beginn der Anfechtungsfrist.

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 6 Nr. 10
NJW-RR 2012 S. 338 Nr. 6
EAAAD-97948

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