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Sozialrecht; | Diskriminierungsverbot im Bereich sozialer Sicherheit
Der EuGH hat die Rs. C-416/96 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Art. 40 Abs. 1 des durch die VO (EWG) Nr. 2211/78 des Rates v. im Namen der Gemeinschaft genehmigten Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko untersagt es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht, es abzulehnen, die Aufenthaltserlaubnis eines marok. Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hat, für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung zu verlängern, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht. Anders verhält es sich nur, wenn dem Betroffenen durch ein derartiges Vorgehen das Recht auf tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung, das ihm durch eine von der zuständigen nationalen B...