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Wirtschaftsrecht; | Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge
In der Rs. C-258/97 hat der EuGH am folgende Entscheidung getroffen: (1) Die Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 8 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates v. zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge finden keine Anwendung auf Instanzen, deren Zusammensetzung und Arbeitsweise durch Vorschriften geregelt werden, wie sie für das vorlegende Gericht gelten. (2) Weder Art. 2 Abs. 8 noch andere Bestimmungen der Richtlinie 89/665 können dahin ausgelegt werden, daß im Fall der Nichtumsetzung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates v. über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist die für Verfahren zur Nachprüfun...