Abzug eines Spekulationsverlustes vom Gesamtbetrag der Einkünfte
Berücksichtigung eines Spekulationsgewinns beim Altersentlastungsbetrag trotz vollständiger Verrechnung mit Spekulationsverlusten
aus den Vorjahren
Leitsatz
1. Die Verrechnung der Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften der Vorjahre mit entsprechenden Gewinnen nach § 23 Abs.
3 S. 9 EStG erfolgt entsprechend § 10d EStG durch eine Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte.
2. Die Spekulationsgewinne sind daher – ohne Minderung durch die abzugsfähigen Verluste – als „positive Summe der Einkünfte”
für die Berechnung eines Altersentlastungsbetrags zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 241 Nr. 3 KÖSDI 2012 S. 17805 Nr. 3 NAAAD-97877
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