Keine Differenzierung des Vieheinheitenschlüssels nach Alter, Gewicht oder anderen Kriterien bei einem Putenzuchtbetrieb
verbindliche Zusage bindet nur die im Einzelfall zuständige Behörde
Leitsatz
1. Bei einem Putenzuchtbetrieb ist der gesamte Tierbestand für die Berechnung der Vieheinheiten heranzuziehen. Der Umrechnungsschlüssel
ist nicht weiter nach Alter, Gewicht, Zukauf oder Eierproduktion zu differenzieren.
2. Eine verbindliche Zusage bindet nur die für die Besteuerung zuständige Behörde. Es ist daher ohne Bedeutung, ob ein anderes
FA dem Kläger für einen anderen Betrieb derselben Branche eine andere Handhabung zugesagt hat.
Fundstelle(n): PAAAD-97872
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