Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater Grundstücksveräußerung durch Insolvenzverwalter
Leitsatz
Die auf den Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften durch den Insolvenzverwalter entfallende Einkommensteuer stellt auch
dann in vollem Umfang eine Masseverbindlichkeit dar, wenn durch die Veräußerung stille Reserven realisiert worden sind, die
vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Entgegen der Rechtsprechung des BFH ist die bei der Verwertung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks entstehende
Einkommensteuer nicht nur insoweit als Masseverbindlichkeit zu bewerten, als der Erlös in die Insolvenzmasse fließt.
Sind in einem Veranlagungszeitraum mehrere insolvenzrechtliche Forderungskategorien betroffen (Masseverbindlichkeit und Forderung
gegen das insolvenzfreie Vermögen), so ist die einheitlich ermittelte Einkommensteuerschuld nach dem Verhältnis der Teileinkünfte
zueinander aufzuteilen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 996 Nr. 16 EFG 2012 S. 544 Nr. 6 ZIP 2011 S. 2070 Nr. 43 AAAAD-97864
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