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IWB 8/1999

Rumänien; | Gesetz über die örtlichen Steuern und Gebühren

Das mit allen Änderungen neu veröffentlichte Gesetz Nr. 27/1994 (s. Rumänisches Amtsblatt Teil I Nr. 273/1998) regelt die Gebäudesteuer und die Bodensteuer, die Gebühren auf Verkehrsmittel, die Gebühren für die Ausstellung von Zertifikaten und Genehmigungen für Bauten, die Gebühren für die Nutzung von Mitteln für Veröffentlichungen, Plakate und Werbung, die Gebühren für Touristikunternehmen und sonstige Gebühren. Die Gebäudesteuer beträgt im Regelfall 1 bis 1,5 % des in das amtliche Gebäudeverzeichnis eingetragenen Gebäudewerts in Lei. Die Bodensteuer ist nach Zonen und Ortsgrößen differenziert. In der Ortskategorie Großstädte beträgt sie jährlich zwischen 30 und 120 Lei, in der Ortskategorie Städte zwischen 20 und 90 Lei und in der Ortskategorie Dörfer und ländliche Regionen zwischen 15 u...