Allgemeine Schätzungsgrundsätze: Zulässige Methoden der Vorsteueraufteilung bei Bankgeschäften - Mustereinspruch
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Können die Art. 17 Abs. 2 und 5 und
Art. 19 der Sechsten
Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 19771 unter
Berücksichtigung der für den räumlichen Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
geltenden Regelungen dahin ausgelegt werden, dass für die Berechnung des dort
festgelegten Pro-rata-Satzes der Sitz einer in einem Mitgliedstaat ansässigen
Gesellschaft die Einnahmen, die von ihren Zweigniederlassungen in einem anderen
Mitgliedstaat erzielt werden, berücksichtigen muss und umgekehrt diese
Zweigniederlassungen sämtliche Einnahmen, die in den Anwendungsbereich der
Mehrwertsteuer fallen und von der Gesellschaft erzielt werden, berücksichtigen
müssen?
Gilt dasselbe auch für Zweigniederlassungen außerhalb
der Europäischen Union insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Vorsteuerabzug
gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a und c im Fall von Bank- und
Finanzdienstleistungen gemäß Art. 13 Teil B Buchst. d Nrn. 1 bis 5, die für
Leistungsempfänger erbracht werden, die außerhalb der Gemeinschaft ansässig
sind?
Kann die Antwort auf die ersten beiden Fragen in
Abhängigkeit von den in Art. 17 Abs. 5 letzter Unterabsatz eröffneten
Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Bildung verschiedener
Tätigkeitsbereiche, in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen?
Falls eine der beiden ersten Fragen zu bejahen ist: Ist zum
einen die Anwendung eines solchen Pro-rata-Satzes für die Berechnung des
Vorsteuerabzugs auf die Mehrwertsteuer zu begrenzen, die auf den Ausgaben
lastet, die der Sitz der Gesellschaft für die ausländischen
Zweigniederlassungen tätigt, und hat zum anderen die Berücksichtigung der im
Ausland erzielten Einnahmen nach den im Staat der Zweigniederlassung oder nach
den im Staat des Sitzes anwendbaren Regelungen zu erfolgen?
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAD-97673