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FG Niedersachsen | Einfluss von vertraglichen Vereinbarungen zur Liquidation und von Kursschwankungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten auf den Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG
(1) Der für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG zu ermittelnde Teilwert wird nicht durch vertragliche Vereinbarungen beeinflusst, die Regelungen für den Fall der Liquidation treffen. (2) Verbindlichkeiten gehören zu den für die Feststellung des Unterschiedsbetrags [i]FA vertrat die Auffassung, dass die stille Beteiligung nicht voll werthaltig seinach § 5a Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Wirtschaftsgütern; dies gilt auch für Fremdwährungsdarlehen (EFG 2011 S. 1599).
Die Klin., eine GmbH & Co. KG, betrieb ein Containerschiff. Zur Finanzierung des im Jahr 1997 abgelieferten Containerschiffs verwendete die Klin. u. a. Kapital von einer stillen Gesellschafterin und aus einem Fremdwährungsdarlehen. Das FA vertrat die Auffassung, dass die stille Beteiligung nicht voll werthaltig sei. Vertraglich war vereinbart, dass das Kommanditkapital und die...