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Wegzugsbesteuerung von Gesellschaften verstößt gegen Unionsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 896Mit dem nun vorliegenden in der Rs. C-371/10, National Grid Indus B. V., steht fest, dass die sofortige Besteuerung der stillen Reserven im Vermögen einer in einen anderen EU-Mitgliedstaat wegziehenden Gesellschaft in unverhältnismäßiger Weise in die Niederlassungsfreiheit der wegziehenden Gesellschaft eingreift. Sie verstößt deshalb gegen primäres Unionsrecht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Zur Begründung der Entscheidung des Gerichtshofes im Einzelnen
[i]Begründung der Entscheidung durch den EuGH Der Gerichtshof geht zunächst der Frage nach, ob eine nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates errichtete Gesellschaft sich auch gegenüber ihrem eigenen Gründungsstaat im Falle ihres Wegzugs auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann.
Anschließend prüft der Gerichtshof die Frage, ob die Anordnung einer Wegzugsbesteuerung tatbestandsmäßig zu einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit der wegziehenden Gesellschaft führt. Unter Hinweis darauf, dass im Falle einer Verlegung des Verwaltungssitzes im Inland keine entsprechenden nachteiligen Steuerfolgen greifen, bejaht der Gerichtshof diese Frage. Der Gerichtshof wendet sich dann in den...