DBA Mazedonien Artikel 16
Artikel 16 Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei ansässig ist, können im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei besteuert werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAD-97600