DBAI Kaimaninseln Artikel 9
Artikel 9 Kosten
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für die Inanspruchnahme Dritter und externer Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).
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HAAAD-97597