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Einkommensteuer; | Gewinnermittlung bei Veräußerung von inländischem Grundbesitz durch ausländische Objektgesellschaft
Der Gewinn aus der Veräußerung von inländischem Grundbesitz ist im Fall des § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 2 EStG nicht nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln, sondern ergibt sich analog § 17 Abs. 2, § 23 Abs. 3 EStG aus der Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und den (historischen) Anschaffungskosten (, rkr., EFG, 1590). •Hinweis: Nach Nr. 2.1 des (BStBl I, 883) ist bei der nachträglichen Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels der Grundbesitz mit dem Teilwert bei Beginn des Grundstückshandels anzusetzen. Das FG ist der Auffassung, daß diese Verwaltungsregelung, auf die sich die Klin., eine niederländische KapGes, berief, nicht gesetzeskonform sei. In die Gewinnermittlung seien auch die in der Zeit vor dem 1. 1. 1994 entstandenen stillen Reserv...