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Realisierte und unrealisierte Währungsverluste in der GuV
I. Sachverhalt
Im Geschäftsjahr 01 ist die U GmbH mit zwei Darlehen von einem Kursverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken (CHF) betroffen:
Darlehen I: Ein Anfang 01 beim Kurs von 1,4 CHF/€ aufgenommenes Darlehen von 140.000 CHF wird zum bei einem Kurs von 1,2 CHF/€ zurückgezahlt.
Darlehen II: Ein weiteres zeitgleich und mit 70.000 CHF aufgenommenes Darlehen ist erst am fällig.
Dagegen hat sich der Kurs des Euro gegenüber dem US-Dollar (USD) zuletzt leicht verbessert von 0,8 USD/€ auf 0,85 USD/€. Als Folge dieser Kursänderung ist der Wiederbeschaffungspreis international in USD gehandelter Rohstoffe gesunken. Betroffen ist ein Stichtagsbestand von 10.000 ME mit Anschaffungskosten von 10.000 ME • 80 USD/ME = 800.000 USD = 1.000.000 €. Der Stichtagswert beträgt nur noch 800.000 USD/0,85 = 941.176 €. Niederstwertabschreibungen auf Vorräte werden (soweit ihr Betrag nicht ganz unüblich hoch ist – § 275 Abs. 1 Nr. 7b HGB) vom Unternehmen im Materialaufwand erfasst. Das Unternehmen ist unsicher, ob dem auch bei währungsbedingten Niederstwertabschreibungen auf Rohstoffe gefolgt werden kann.
II. Fragestellungen
In welchem Maße belasten die Wechselkurs...