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IWB 6/1999

Estland; | Geldwäsche

Estland als EU-Beitrittskandidat sagt der Geldwäsche den Kampf an. Das neue Gesetz über Geldwäsche verpflichtet Finanzeinrichtungen, die Herkunft von Geldeinlagen nachzuweisen. Für sämtliche Überweisungen in Bargeld in Höhe von 0,1 Mio Estnische Kronen (eKr) und für andere Transaktionen in Höhe von 0,2 Mio eKr sind entsprechende Nachweise vorgeschrieben. Auch die Einrichtung von fiktiven oder anonymen Konten sowie die Eröffnung von Konten für Personen mit offensichtlich falscher Identität sind verboten.

[KPB]