Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | zur zeitlichen Zuordnung von Umzugskostenpauschalen
(1) Umzugskosten können in unterschiedlichen VZ entstehen. (2) Kommen für die Zuordnung von steuerlichen Pauschalen mehrere VZ in Betracht, so steht dem Stpfl. ein Wahlrecht zu. (3) Die Einrichtungspauschale für den stellvertretenden Leiter einer ”Auslandsvertretung” gem. § 14 Abs. 2 AUV ist keine steuerlich anzuerkennende Werbungskostenpauschale (, rkr., EFG, 1389). •Hinweis: Das FG führt zutreffend aus, daß es für die Zuordnung pauschalierter Umzugskosten zu einem VZ nach der Zuordnungsregelung des § 11 EStG grundsätzlich darauf ankommt, in welchem VZ die mit den Pauschalen abgegoltenen Kosten verausgabt sind. Erstreckt sich die Verlegung des Familienwohnsitzes jedoch über zwei VZ, so stehe dem Stpfl. grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ohne daß es einer — dem Vereinfachungs...