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Bestellung als Steuerberater trotz Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater
Eine Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Dies gilt auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann (Bezug: § 40 Abs. 3 Nr. 2, § 48 Abs. 2, § 57 Abs. 4 Nr. 2, § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG).
Nach dem Wortlaut von § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG dürfen Steuerberater als Angestellte tätig werden, wenn sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten i. S. des § 33 StBerG wahrnehmen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung beeinträchtigt wird. Die Auffassung der Vorinstanz ( NWB JAAAD-59353), der Gesetzgeber habe einen nebenberuflichen „Feierabend-Steuerberater” nicht gewollt, teilt...