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Verweigerung des Betriebsausgabenabzugs für Pkw-Oldtimer
(1) Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG den betrieblichen Gewinn nicht mindern. Es ist nicht klärungsbedürftig, dass auch Pkw-Oldtimer, insbesondere wenn sie kaum bewegt werden, unter diese Vorschrift fallen können. (2) Soweit der Stpfl. umsatzsteuerlich zum Vorsteuerabzug bezüglich des Oldtimer-Pkw berechtigt ist, folgt daraus nicht, dass damit die S. 923Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen wäre (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG).