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FG Münster Urteil v. - 15 K 2883/08 Kg EFG 2012 S. 140 Nr. 2

Gesetze: VO 1408/71 Art 13 VO 1408/71 Anhang I, Buchst D Unterabs b) EStG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 2

Kindergeld:

Kein deutsches Kindergeld für in Polen ansässige Kinder von einem in Deutschland arbeitenden selbständig Gewerbetreibenden und einer nichtselbständig tätigen Ehefrau

Leitsatz

1) Steht fest, dass für minderjährige oder in der Ausbildung befindliche polnische Kinder dort polnische Familienleistungen gewährt worden sind, so ist ein gleichzeitiger deutscher Kindergeldanspruch eines nicht in einer Altersversicherung beitragspflichtigen Selbständigen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen. Sehr viel geringere polnische Familienleistungen sind mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar.

2) Die VO 1408/71 findet nur auf Selbständige Anwendung, die in einer alle Erwerbstätigen umfassenden Altersversicherung versicherungs- oder beitragspflichtig sind. Das ergibt sich aus Anhang I, Buchst. D Unterabs. b) der VO.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 140 Nr. 2
QAAAD-97127

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