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FG Hamburg 02.06.1998 V 199/95, IWB 3/1999

Doppelbesteuerung; | rückwirkende Anwendung des DBA-Italien 1989 bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

(1) Die Rückwirkung des DBA-Italien bei Einkünften aus in Italien ausgeübter nichtselbständiger Arbeit für Veranlagungszeiträume 1990 bis 1992 ist verfassungskonform. (2) Änderungsbefugnis bei bestandskräftiger Bescheide zum Zwecke der rückwirkenden Anwendung des DBA-Italien folgt aus § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO i. V. mit Art. 2 Satz 2 ZustG (, rkr., EFG, 1568). •Hinweis: Der Kl. war 1990 an 24 Arbeitstagen für einen deutschen Arbeitgeber in Italien tätig. Er begehrte, die auf diese Zeit entfallenden Arbeitseinkünfte nach dem DBA-Italien 1925 von der deutschen ESt freizustellen. Das FA entsprach diesem Verlangen zunächst durch einen vor dem Inkrafttreten des DBA-Italien 1989 verfügten, aber erst nach dem Inkrafttreten bekanntgegebenen Bescheid. Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist erteilte das FA einen Berichtigungsbescheid, mit dem...BStBl 1994 II, 155