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PiR Nr. 12 vom Seite 361

Ausweis und Bewertung kündbarer Anteile an einer OHG

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

A, B und C gründen am durch Einbringung ihrer Einzelunternehmen die ABC OHG. Der nachhaltige Gewinn jedes eingebrachten Unternehmens beträgt 1 Mio € p. a. Auf Basis eines Multiplikators von 10 wird für jedes eingebrachte Unternehmen ein Verkehrswert von 10 Mio € geschätzt. In der Eröffnungsbilanz der OHG nach HGB und IFRS werden diese Werte unter Aufdeckung stiller Reserven und goodwill der eingebrachten Unternehmen angesetzt.

Alle Gesellschafter haben gleiche Stimmrechte und sind in gleicher Weise am laufenden Ergebnis beteiligt. Wegen der besonderen Bedeutung des A für die Gesellschaft wird für die Teilung des Liquidationserlöses jedoch ein Verhältnis von 50 %/25 %/25 % vereinbart.

Der Gesellschaftsvertrag enthält noch folgende Regelung: Im Fall einer Kündigung scheidet der jeweilige Gesellschafter gegen eine Verkehrswertabfindung aus. Eine Kündigung ist jedoch erstmals mit Wirkung zum möglich. Ein eventuelles Abfindungsguthaben berechnet sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Wirksamkeit von Kündigung bzw. Ausscheiden, ist jedoch erst zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt fällig.

Bereits in 02 entwickeln sich die durch d...

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