NWB Kommentar Bilanzierung
3. Aufl. 2012
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§ 322 Bestätigungsvermerk
Ausgewählte Literatur
Clemm, Der Abschlussprüfer als Krisenwarner, WPKM 1995 S. 65
Lehwald, Die Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Abschussprüfungen, DStR 2000 S. 259
Loitlsberger, Das Münchhausen-Dilemma der Abschlussprüfung und die Bedingung seiner Überwindung, WPg 2002 S. 705
Lück, Anforderungen an die Redepflicht des Abschlussprüfers, BB 2001 S. 404
Pfitzer/Oser/Orth, Zur Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und Prüfung durch das TransPubG, DB 2002 S. 157
Theile, Neuerungen bei der GmbH durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz – TransPubG, GmbHR 2002 S. 231
von Wysocki, Zur Objektivierbarkeit von Prüfungsurteilen im Bereich der Abschussprüfung, DStR 2002 S. 370
I. Regelungsgehalt
1. Überblick
1.1 Aussagegehalt
1Das Gesetz schreibt die Verlautbarung des Prüfungsergebnisses in zweierlei Form vor:
Die Zweiteilung ist bedingt durch den unterschiedlichen Adressatenkreis:
Der Prüfungsbericht ist bei Existenz eines Aufsichtsorgans (AG, bestimmte GmbHs, → § 268 Rz. 74) an dieses gerichtet (→ § 321 Rz. 86),
der Bestätigungsvermerk an die interessierte Öffentlichkeit in Form von Aktionären, Lieferanten, B...