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Steuerberaterhaftung | Mögliche Einbeziehung des Geschäftsführers in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats
Der Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogen sein, das die GmbH erteilt hat. Daraus folgt eine mögliche Verpflichtung der steuerlichen Berater der GmbH, dem Geschäftsführer seinen Schaden aus einer steuerlichen Inhaftungnahme (§§ 34, 69 AO) zu ersetzen. Im entschiedenen Fall wurde der gegen die steuerlichen Berater seiner GmbH auf Schadensersatz klagende Geschäftsführer vom Finanzamt für Steuernachforderungen gegen die GmbH in sechsstelliger Höhe in Anspruch genommen. Er stützt seinen Ersatzanspruch darauf, dass er in den Schutzbereich des Beratungsvertrags einbezogen gewesen sei (§ 328 BGB analog). Der BGH ist dieser [i]Anders noch die Vorinstanz OLG Köln v. 21. 10. 2010 - 8 U 12/10, NWB 18/2011 S. 1522 NWB UAAAD-81769 Ansicht gefolgt und bejaht die Voraussetzungen eines Vertrag...