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IWB 1/1999

Russische Föderation; | Vergabe von Betriebslizenzen

Die Russische Föderation hat mit dem Föderalen Gesetz Nr. 158-FS ”Über die Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsformen” nunmehr eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Betriebslizenzen geschaffen. Das Gesetz ist am in Kraft getreten und geht von dem Grundsatz aus, daß für jede Tätigkeits- und Betriebsform, die einer Lizenzierung unterliegt, eine gesonderte Lizenz beantragt werden muß. Die erteilte Lizenz gilt ausschließlich nur für die natürliche oder juristische Person, für die die Lizenz ausgestellt worden ist. Der Verkauf oder die Übertragung von Lizenzen an Dritte wird damit ausgeschlossen. Wird die Lizenz von einer föderalen Behörde erteilt, gilt sie für sämtliche 89 Föderationssubjekte der Russischen Föderation (Gebiete, Regionen usw.). Ist sie dagegen von einer kommun...