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Einkommensteuer | Anwendbarkeit des § 1a EStG im Rahmen der Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
Bei einem dänischen Grenzgänger mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland, für den für 1993 kein ESt-Bescheid ergangen ist, kann § 1a EStG für 1993 auch dann nur im Rahmen der Antragsveranlagung und der hierfür geltenden Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG angewandt werden, wenn die Einkünfte die Einkunftsgrenze des § 46 Abs. 1 EStG in der vor 1996 gültigen Fassung übersteigen (, rkr., EFG, 1410). •Hinweis: Der aufgrund des sog. Schumacker-Urt. des EuGH durch das JStG 1996 neu in das EStG eingefügte § 1a gilt nach § 52 Abs. 2 EStG auch für VZ vor 1996, sofern diesbezügliche Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Die betroffenen verheirateten Stpfl. können danach rückwirkend die Vorteile des Splittingtarifs erlangen, sofern in dem maßgebenden Kj ihre Einkünfte zu mindest...