Die einmalige Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung ist auch dann ein Versorgungsbezug iSd § 229 Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB V, wenn der Direktversicherungsvertrag von einer GmbH als Versicherungsnehmerin zu Gunsten ihres Alleingesellschafters abgeschlossen worden ist. Daran ändert sich nichts, wenn das Vermögen der GmbH später auf der Grundlage eines Verschmelzungsvertrages auf den Alleingesellschafter übergeht, dies aber dem Versicherungsunternehmen nicht mitgeteilt und die Versicherung deshalb unverändert fortgeführt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 13 Nr. 25 DStR 2011 S. 13 Nr. 25 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2011 S. 2770 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2011 S. 808 JAAAD-96623
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