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BBK Nr. 20 vom Fach 30 Seite 1241

Informationsgehalt der Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten

– Analyse am Beispiel der Commerzbank –

von Dipl.-Kfm. Thomas Padberg, Paderborn

I. Problemstellung

Eine Kapitalflussrechnung ist sowohl nach den internationalen Vorschriften der IAS und der US-GAAP als auch nach den Vorschriften des HGB, umgesetzt im DRS 2—10, für Kreditinstitute zwingend vorgeschrieben. Deutsche börsennotierte Kreditinstitute, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Kapitalflussrechnung erstellen. Der Sinn einer Kapitalflussrechnung für Banken wird in der Literatur allerdings verneint. So führen Bellavite-Hövermann/Prahl (Bankbilanzierung nach IAS, Stuttgart 1997, S. 133) aus: "Die Kapitalflussrechnung als ein Indikator für die Liquiditätslage und die Liquiditätsentwicklung eines Unternehmens hat für eine Bank eine beschränkte Aussagekraft und kann für diese kaum als Steuerungsinstrument angesehen werden." Da der größte Teil der Geschäftsvorgänge einer Bank auch zahlungswirksam ist, finden sich die wesentlichen Aussagen der Kapitalflussrechnung bereits in Bankbilanz und -GuV. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat sich im Entwurf zum DRS 2-10 (E—DRS 2—10, Rn. 7) zum Sinn einer Kapitalflussrechnung für Banken folgendermaßen geäußert: "Obwohl die Aussagekraft der Kapitalflussrechnung eingeschränkt ist,...