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Betriebsausgaben | Keine Betriebsausgaben für gemischt genutzten Raum in der Privatwohnung
Mangels objektivierbarer Kriterien für eine Aufteilung dürfen die anteiligen Kosten der Privatwohnung bei jeweils nicht unwesentlicher Nutzung eines Raums sowohl für private als auch für berufliche Zwecke nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
infoCenter, Betriebsausgaben, NWB TAAAA-41698.
infoCenter, Erträge und Aufwendungen/Betriebseinnahmen und -ausgaben (HGB, EStG), NWB TAAAC-28567.
Nolte, Das häusliche Arbeitszimmer – Darstellung der geltenden Rechtslage nach der Neuregelung durch das JStG 2010, NWB 24/2011 S. 2039, NWB VAAAD-84780.