Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außenprüfung | Keine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds bei mehrfacher Pflichtverletzung
Das Finanzamt darf ein Verzögerungsgeld nicht für jede einzelne Pflichtverletzung gesondert festsetzen. Dies entschied das Hessische FG in einem Aussetzungsbeschluss. Es kommt somit nicht zu einer Multiplikation der Anzahl der Pflichtverletzungen mit dem jeweiligen Mindestbetrag von 2.500 € (oder gar einem höheren Betrag) im Sinne von § 146 Abs. 2b AO.
Das FA fordert A im Rahmen einer Außenprüfung auf, einen Vertrag vorzulegen sowie den digitalen Zugriff nach § 147 Abs. 6 AO zu ermöglichen. A kommt der Aufforderung nicht nach.
Das FA darf nicht für jede einzelne Pflichtverletzung ein Verzögerungsgeld von mindestens 2.500 € festsetzen, so dass es im Beispiel zu einem Mindest-Verzögerungsgeld von 5.000 € käme (2 · 2.500 €).
Allerdings darf das FA ein Verzögerungsgeld von 5.00...