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Steuerliche Folgen bei der Verpflichtung ausländischer Unternehmer
I. Sachverhalt und Aufgabe
Kaufmann A betreibt als Alleingesellschafter in der Rechtsform einer GmbH eine Baumarktkette in Köln und Umgebung. Zum 25-jährigen Bestehen veranstaltet die A-GmbH eine große Jubiläumsfeier, die sich mit vielen Attraktionen über drei Tage hinzieht. Neben den offiziellen Vertretern der Stadt, der Arbeitgeberverbände und der IHK sind Geschäftsfreunde und Kunden geladen. Zur Unterhaltung ihrer Gäste hat die A-GmbH einen über die Landesgrenze hinaus bekannten Aktionskünstler B aus Brüssel engagiert, der bei den belgischen Steuerbehörden ordnungsgemäß registriert ist. Nachdem B und seine Mannschaft ihr Programm am erfolgreich beendet hatten, erteilte B der A-GmbH folgende Abrechnung (auszugsweise):
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vereinbartes Honorar |
40 000 DM |
abzüglich Auslagenersatz |
3 000 DM
|
Gesamtbetrag |
37 000 DM |
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer |
5 920 DM
|
Gesamtleistung |
42 920 DM |
Die Buchhaltung der A-GmbH hatte die Hotelzimmer für die Aktionskünstler im Namen und für Rechnung des B bestellt und vorab bezahlt. Buchung:
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Sonstige Forderung B |
3 000 DM |
an |
Bank |
3 000 DM |
Mit Übergabe des Schecks in Höhe von 42 92...