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FG München 30.08.2011 10 V 735/11, BBK 23/2011 S. 1126

Buchführung | Gewinnzuschätzungen bei einem Restaurant

Bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind alle bedeutenden Umstände zu berücksichtigen (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AO). Das Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein und darf nicht Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungen widersprechen. Rechtswidrig sind Schätzungen, wenn das FA gegen grundlegende mathematische Regeln verstößt.

Schätzt das FA den Gewinn nach Rohgewinnaufschlagsätzen aus Richtsatzsammlungen, muss das FA nachweisen, dass der Betrieb nicht mit deutlich niedrigeren Rohgewinnaufschlagsätzen kalkuliert.

[i]Rechenfehler bei Verwendung unterschiedlicher AufschlagsätzeWird bei der Ermittlung des durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatzes das arithmetische Mittel aus verschiedenen Rohgewinnaufschlagsätzen in Form von Prozentsätzen errechnet, wird gegen grundlegende statistische Regeln verstoßen. Das ...