Vorläufige Gewährung erhöhter Absetzung bei Baudenkmalen gem. § 7i EStG
Leitsatz
Der Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO unterliegen alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen.
Unterlässt das FA die innerhalb der Schätzungsbefugnis vorzunehmende Prüfung, ob es beim Fehlen einer endgültigen Bescheinigung
der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG die gesetzlichen Vorausetzungen für den erhöhten Abzugsbetrag vorläufig als
gegeben ansieht, bestehen ernstliche Zweifel i. S. d. § 69 FGO an der Rechtmäßigkeit des erhöhte Absetzungen ablehnenden (Feststellungs-)
Bescheids (hier: Nichtanwendung der Rechtsgrundsätze des ).
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 530 Nr. 9 Ubg 2012 S. 402 Nr. 6 WAAAD-96393
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