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FG München Beschluss v. - 3 V 2094/11 EFG 2012 S. 723 Nr. 8

Gesetze: FGO § 57FGO § 62 Abs. 3FGO § 76 Abs. 1 S. 4FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1AO § 90 Abs. 2 Freundschaftsvertrag Art. VI Abs. 1 Freundschaftsvertrag Art. XXV Abs. 1

Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen Handelsregister

Beteiligtenfähigkeit der LLC

Vertretung einer gelöschten LLC bzw. Berechtigung zur Erstellung einer Prozessvollmacht

unzulässiger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn keine Vollmacht vorliegt

Leitsatz

1. Auch eine im Handelsregister gelöschte US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) verliert nicht ihre Beteiligtenfähigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide angreift.

2. Verliert die inländische Geschäftsführerin einer vermögenslosen US-amerikanischen LLC mit deren Löschung im Handelsregister in entsprechender Anwendung des deutschen Rechts die Vertretungsbefugnis und erfolgt keine Bestellung zur Nachtragsliquidatorin, ist sie nicht zur Unterzeichnung einer Prozessvollmacht für die LLC berechtigt.

3. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig, wenn die Bevollmächtigung der namens der Antragstellerin als Prozessbevollmächtigte aufgetretenen Rechtsanwälte nicht durch Vorlage einer für die Antragstellerin wirkenden schriftlichen Vollmacht nachgewiesen worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 1353 Nr. 21
EFG 2012 S. 723 Nr. 8
Ubg 2012 S. 770 Nr. 11
SAAAD-96390

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