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Grunderwerbsteuer | Grundstückserwerb im Wege der freiwilligen Baulandumlegung nicht grunderwerbsteuerfrei
Nach dem ist ein im Wege der freiwilligen Baulandumlegung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB erfolgter Grundstückserwerb nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in dieser Vorschrift auf amtliche Umlegungen nach §§ 45 ff. BauGB verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die amtliche Umlegung und die freiwillige Baulandumlegung unterscheiden sich sowohl in rechtlicher als auch wirtschaftlicher Weise, weshalb der Gesetzgeber befugt war, nur die Grundstückserwerbe aufgrund amtlicher Umlegung von der Grunderwerbsteuer freizustellen.