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Einkommensteuer | Anrechnung norwegischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer
Das zur Anrechnung norwegischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Abs. 3 EStG für das Jahr 2009 Stellung genommen. Die Berücksichtigung ausländischer Quellensteuer erfolgt nach Einführung der Abgeltungsteuer grds. bereits bei Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer auf Ebene der Kreditinstitute nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG (Rn. 201 des BStBl 2010 I S. 94). Davon abweichend wird die deutsche Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigung der ausländischen Steuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat nach dem Recht dieses Staats ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen Steuer besteht. Dividendenzahlungen einer norwegischen Kapitalgesellschaft an eine in Deutschland ansässige natürliche Person unterlieg...