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BVerwG 25.08.2011 2 C 31/10, NWB 48/2011 S. 3994

Einkommensteuer | Gewerblicher Grundstückshandel kann zur Kürzung von Ruhestandsbezügen führen

Laut betreibt ein Ruhestandsbeamter in der Regel einen gewerbsmäßigen Grundstückshandel, wenn er innerhalb von fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Bebauung eines Grundstücks und dem Verkauf mindestens vier Objekte veräußert. Der Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. von § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG entspricht dem Begriff des EStG.