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Die E-Bilanz aus Sicht der Finanzverwaltung
Verfahrensvereinfachung und Senkung der Bürokratiekosten für Unternehmen
I. Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen der E-Bilanz
[i]Anwendungszeitpunkt verschobenBereits im Jahre 2008 wurde durch das Steuerbürokratieabbaugesetz mit § 5b EStG die gesetzliche Grundlage für die sog. E-Bilanz geschaffen. In Verbindung mit der Regelung des § 52 Abs. 15a EStG bestand die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Inhalts
der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung sowie
einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung.
Diese sollte erstmals für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem begonnen hätten.
Dieser ursprünglich gesetzlich vorgesehene Starttermin wurde durch die Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV) gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG um ein Jahr verschoben!
[i]Zeitnahe Umsetzung bereitet Unternehmen ProblemeVorangegangen war eine Verbandsanhörung am im BMF zur Veröffentlichung der zuvor in Abstimmung mit Vertretern der Wirtschaft und Spitzenverbänden erarbeiteten Taxonomie . Hierbei zeigte sich: Vor allem bestanden hinsichtlich des ursprünglich gesetzlich vorgesehenen Anwendungszeitpunkts erhebliche Bedenken hinsichtlich der zeitgerechten technischen und buchhalterischen Umsetzung des E-Bilanz-Verfahrens seitens der Unternehmen. Durch die zeitliche Verschiebung im Wege einer Ministerverordnung ging das BMF ...