Beihilfeleistungen als Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG - Mustereinspruch
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Sind an Versorgungsempfänger geleistete Beihilfezahlungen als Versorgungsleistungen i.S. des § 19 Abs. 2 EStG zu beurteilen mit der Folge, dass lediglich der Werbungskosten-Pauschbetrag i.H.v. 102 € anzusetzen ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
ZAAAD-96246