Arbeitshilfe - Stand: 06.02.2013

Kindergeld: Kein Erstattungsanspruch des nachrangigen Sozialleistungsträgers, wenn Kind nicht zur sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zählt - Mustereinspruch

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Besteht kein Erstattungsanspruch des nachrangigen Sozialleistungsträgers i.S.d. § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 SGB X, wenn das volljährige Kind im eigenen Haushalt lebt, damit nicht zur sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zählt und weder ein Abzweigungsantrag gemäß § 74 Abs. 1 EStG gestellt wurde noch das Kindergeld an das volljährige Kind ausgezahlt wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
WAAAD-96234