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StuB 22/2011 S. 888

Kein Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger zum Selbstbehalt in privater Krankenversicherung

Wer außerhalb des Basistarifs privat krankenversichert ist und Leistungen zur Grundsicherung erhält, muss die zusätz-lichen Kosten dafür selbst tragen. Auch Hartz-IV-Empfänger in der privaten Krankenversicherung mit einem Tarif mit Selbstbehalt haben keinen Anspruch darauf, dass sich Job-center oder Träger der Sozialhilfe an diesen Kosten beteili-gen, selbst wenn dadurch der monatliche Beitrag niedriger ist (LSG NRW, Urteil vom – L 19 AS 2130/10 NWB LAAAD-87319).