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Insolvenzanfechtung einer Abfindungszahlung
Eine nach dem Insolvenzantrag im Wege der Zwangsvollstreckung vom Arbeitnehmer beigetriebene Abfindungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist vom Insolvenzverwalter nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbar. Der Arbeitnehmer kann dem Rückgewähranspruch nach § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht den Einwand der Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) entgegenhalten ( NWB BAAAD-88287).