StuB Nr. 22 vom Seite 1

Ludwig Schmidt †

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann | Herausgeber der StuB

„Des Menschen Leben ist wie Gras, er blüht wie die Blume des Feldes, kommt der Wind, ist sie dahin. Der Ort, wo sie stand, weiß von ihr nichts mehr.” (Ps 103.15) Ludwig Schmidt hat die unnachahmlichen Vorworte seines Kommentars oft mit Bibelzitaten ausgeschmückt. Das soll ihm mit der Sentenz des Psalmisten David zurückgegeben werden. Diese trifft auf Ludwig Schmidt in besonderer Weise zu. Er hat sich als hoher Finanzbeamter, Richter und Hochschullehrer auf sattem grünem Gras bewegt und die deutsche Steuerwelt dorthin geführt. Die Blume seiner unerreichten Exzellenz wird ihm diese Gemeinde spontan zuerkennen. Der Wind blies das Lebenslicht Ludwig Schmidts am aus. In einer Hinsicht können wir indes nicht dem Psalmisten, sondern Horaz folgen: „ Non omnis moriar.” Dem Bestimmungs ort, der Besteuerung nach Einkommen und Ertrag, wird Ludwig Schmidt dank seines Kommentars bekannt bleiben. Bei allen sonstigen Lebensleistungen ist der Name des Verstorbenen am ehesten mit diesem Werk verbunden. Man mag darüber streiten, ob nun Ludwig Schmidt selbst oder dem kongenialen Lektor, Albert Buchholz, die Gründungsurkunde zuzuerkennen ist. Entscheidend ist die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis, die „umfassend, aktuell und einsichtig” unterrichtet werden soll.

Ludwig Schmidt hat für seinen Kommentar die Mithilfe anderer Richter an Finanzgerichten gewonnen, immer bedacht auf eine schlagkräftige kleine Truppe. So konnte sich die Anwenderschaft auf das jährliche Neuerscheinen mitten im Frühling verlassen. Die ursprüngliche Konzipierung des Kommentars durch Ludwig Schmidt als Herausgeber ist bis zur 30. Auflage erhalten geblieben. In die Last der Neukommentierung hat er sich durch die Bearbeitung u. a. der §§ 5, 15, 15a, 16, 17 EStG eingebracht. Auf diese, die Unternehmensbesteuerung behandelnde Paragraphen, war sein Interesse besonders ausgerichtet, er war sich aber auch nicht zu schade, eher Nebenkriegsschauplätze darstellende Regeln, wie den § 9b EStG, abzuhandeln. Nach seiner Pensionierung als BFH-Richter hat Ludwig Schmidt zunehmend die Bearbeitung in jüngere Hände übergeben.

Ludwig Schmidts und des Verlags besonderes Anliegen neben der Aktualität lag und liegt in der Handlichkeit des Werks, das trotz der jährlich gebotenen Neuaufnahme von Material nicht aus den Nähten platzen sollte. Dazu gehört der Verzicht auf ausschweifende Stilübungen, wie sie leider im Fachschrifttum zunehmend festzustellen sind. Auch dieses Begehr hat Ludwig Schmidt mit dem Zitat aus dem Neuen Testament treffend dargestellt: „Ich sage Euch aber, dass die Menschen müssen Rechenschaft geben am jüngsten Gericht von einem jeglichen unnützen Wort, das sie geschrieben haben.” (Matthäus 12.36).

Das Fallbeil des Hinschieds hat kurz vor Ludwig Schmidt auch seinen Nachfolger als Herausgeber des Kommentars ereilt. Nun stehen Verlag und die kleine Schar der Autoren vor der Aufgabe, das Lebenswerk Ludwig Schmidts weiterzuführen. Dazu wünschen wir, der Verlag und die Herausgeber der StuB, den Verantwortlichen die bei aller Tatkraft benötigte Fortune.

Wolf-Dieter Hoffmann

Fundstelle(n):
StuB 22/2011 Seite 1
NWB EAAAD-96133