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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: Finanzamt muss Konkurrenten Auskunft geben

Ein Unternehmen, dessen Leistungen in Konkurrenz zu den Leistungen eines als gemeinnützig anerkannten Vereins stehen, kann nach einem aktuellen Urteil des FG Münster unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, mit welchem Steuersatz die von dem Verein erzielten Umsätze besteuert worden sind.

Wann kann ein Unternehmer vom Finanzamt Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten verlangen? Mit dieser interessanten Frage muss sich der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen befassen.

Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster hat ein Steuerpflichtiger einen Auskunftsanspruch gegenüber den Steuerbehörden, wenn er substantiiert und glaubhaft zweierlei darlegt: Zum einen, dass er durch eine unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten konkret belegbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Und zum anderen, dass er mit Aussicht auf Erfolg vor dem Finanzgericht eine Konkurrentenklage erheben kann. Im Streitfall bejahte das FG Münster den Auskunftsanspruch eines Unternehmens, das in Konkurrenz zu einem gemeinnützigen Verein stand. Der BFH muss nun in letzter Instanz entscheiden, ob das Finanzamt Auskunf...