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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Verbilligter Zins als Absatzförderung der Automobilindustrie

Das BMF hat dazu Stellung genommen, wie verbilligte Zinsen bzw. Leasingraten zur Absatzförderung in der Automobilindustrie umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Das Ministerium geht dabei auf die Behandlung von Zinssubventionen im Bereich der Kundenfinanzierung sowie im Bereich der Händlerfinanzierung näher ein. Das BMF-Schreiben enthält eine Übergangsregelung.

Für die Kfz-Händler unter Ihren Mandanten ist ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums wichtig, das sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von verbilligten Zinsen und Leasingraten befasst, die der Absatzförderung von Neu- oder Gebrauchtwagen dienen. Das Ministerium geht dabei sowohl auf die Behandlung von Zinssubventionen bei der Kundenfinanzierung näher ein als auch bei der Händlerfinanzierung.

Autohäuser, die einem Kunden über die Tochterbank des Herstellers eine Verzinsung deutlich unter dem Marktniveau ermöglichen, müssen sich regelmäßig an dieser günstigen Finanzierung beteiligen. Nach dem BMF-Schreiben handelt es sich bei der Zahlung des Händlers an die Bank um ein Entgelt für eine Leistung eigener Art. Diese Leistung der Bank an den Händler ist mangels Steuerbef...