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Track 02 | E-Bilanz: Faktische Verschiebung des Anwendungszeitpunkts um ein weiteres Jahr
Das BMF hat das endgültige Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Eine Nichtbeanstandungsregelung stellt klar, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt wird. Die elektronische Übermittlung muss daher zwingend erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 – also de facto im Jahr 2014 – erfolgen.
Eine der wichtigsten, wenn nicht diewichtigste Verwaltungsanweisung der letzten Monate – nun, das ist ohne Zweifel das finale Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur E-Bilanz. Kein Berater kommt umhin, sich intensiv mit diesem Thema zu befassen. Wie alle Steuerfachverlage bietet Ihnen auch der NWB Verlag ein umfassendes Informationsangebot. Onlineseminare, Präsenzseminare, Fachbücher sowie zahlreiche Aufsätze nicht nur mit praxisnahen Tipps für die reibungslose Umstellung auf die elektronische Bilanz, sondern vor allem auch mit nützlichen Arbeitshilfen – eben das volle Programm. Hier und heute beschränken wir uns auf einige grundsätzliche Hinweise und Anmerkungen.
Wenn Sie in der NWB Datenbank die aktuellsten Infos zur E-Bilanz recherchieren, dann empfehlen wir Ihnen ...